Altersvorsorge für Gründer
In diesem Beitrag möchten wir die Möglichkeiten aufzeigen, welche der Gründer für seine Altersvorsorge hat. Wir versuchen hier auch keine Wertung aufzunehmen, was besser oder schlechter ist. Denn dies ist nur in einem Gesamtkontext möglich.
Auch an BU denken
Bei der Altersvorsorge sollten die selbstständigen Gründer auch an die Berufsunfähigkeit denken. Es ist auch ein sehr wichtiges Thema wenn du alleine für dein Unternehmen verantwortlich bist. Denn sollte ein ernster Krankheitsfall für mehrere Jahre kommen, bedeutet es oft das Aus für das gegründete und mühsam aufgezogene Unternehmen.
Beachte: nicht alle Berufsunfähigkeiten sind für Selbständige geeignet. Lasse dich dazu von einem Experten Beraten!
Es hilft die beste Altersvorsorge nicht, wenn du bis zu deinem Renteneintritt nicht kommst. Ein Angestellter ist über die GRV bei starken Erkrankungen mit der Erwerbsminderungsrente (EMR) geschützt, zwar ist es meist auch nicht ausreichend und man muss auch sehr krank sein um es zu bekommen. Der Schutz ist trotzdem vorhanden. Ein Selbstständiger hat diesen Schutz nicht. Ihm bleibt nur private BU oder die Sozialkasse in diesem Fall.
Vorsorge prüfen/erstellen
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Gesetzliche Rentenversicherung
Viele Selbständige oder viele freie Berufe sind pflichtversichert, in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer Berufskammer.
Die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen den „normalen“ Satz zur ihre Rente einzahlen.
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, die Selbstständigen zahlen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil (18,6% vom Einkommen).
Für die ersten zwei Jahre kann man sich allerdings auch vor der Pflicht befreien lassen, so dass es mehr Liquidität für den Gründer verschafft.
Bei den Kammern richtet sich der Beitrag ebenfalls nach Einkommen, doch sehr oft kann man den Beitrag selbst bestimmen.
Die Kammern bieten auch eine integrierte Berufsunfähigkeit an. Davon kannst du aber nur dann gebrauch machen, wenn du deinen Beruf vollständig niederlegst (z.B. Zulassung als Anwalt abgeben). Nach dem Wiedereintritt muss du dann die Zulassung neu beantragen, weshalb viele diesen Schutz dann nicht in Anspruch nehmen. Somit ist hier eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung zu empfehlen.
Beachte: nicht alle Berufsunfähigkeiten sind für Selbständige geeignet. Lasse dich dazu von einem Experten Beraten!
Es hilft die beste Altersvorsorge nicht, wenn du bis zu deinem Renteneintritt nicht kommst. Ein Angestellter ist über die GRV bei starken Erkrankungen mit der Erwerbsminderungsrente (EMR) geschützt, zwar ist es meist auch nicht ausreichend und man muss auch sehr krank sein um es zu bekommen. Der Schutz ist trotzdem vorhanden. Ein Selbstständiger hat diesen Schutz nicht. Ihm bleibt nur die private BU oder die Sozialkasse in diesem Fall.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge richtet sich vordergründig an deine Mitarbeiter, die bAV kann du nur über eine Lohn-/Gehaltsabrechnung besparen.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet eine bAV für seine Mitarbeiter anzubieten und diese mit 15% zu fördern. Die Förderung kann zwar auch mehr sein (für Mitarbeiterbindung interessant), weniger darf es nur bei tariflichen Mitarbeitern ausfallen. Tarifliche Mitarbeiter haben andere Vorteile, weshalb hier keine verpflichtende Förderung gibt.
Hast du eine Kapitalgesellschaft gegründet und zahlst dir ein Gehalt, dann kannst du ebenfalls eine bAV für dich selbst als Gründer machen.
Allerdings musst du hier unbedingt einen Experten engagieren, der dir die Verträge gestaltet. Die regelmäßigen Gesetzesänderungen und neue Gestaltungen von der Seite der Versicherer machen es schnell schwierig durchzublicken.
Bei geschäftsführenden Gesellschaftern (Gründer ist der Geschäftsführer und ihm gehört das Unternehmen) sind viele Besonderheiten und Rechtsrahmen zu beachten.
Zu empfehlen ist auch ein Gruppenvertrag und eine Versorgungsordnung, dass kannst du nur über einen unabhängigen Experten erstellen, wie z.B. Pharus Consulting. Der Gruppenvertrag sorgt für bessere Konditionen und ermöglicht z.B. bei BU leichte Aufnahmekriterien und die Versorgungsordnung sorgt für eine Transparenz und Rechtssicherheit für dich und deine Mitarbeiter.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für dein Unternehmen
Viele Gründer scheuen das Thema der bAV, da sie befürchten, dass die Installation und die Förderung viel Geld kostet. Dies ist aber nicht der Fall.
Die Förderung von 15%, ist nur die Weitergabe der gesparten Sozialabgaben und kostet das Unternehmen nichts. Bei manchen Berufsgruppen ist dies sogar bis 20%.
Für kleine Unternehmen erstellen wir die Versorgungsordnung und die Gruppenverträge kostenfrei und führen auch die Implementierung für Gründer und die Mitarbeiter kostenfrei aus. Auch die nachträgliche Vertragspflege der bAV Verträge werden durch uns gemacht.
Für größere Unternehmen ist nur die Erstellung der Versorgungsordnung und die nachträgliche Vertragspflege kostenpflichtig.
Frage uns einfach an, wir beraten dich und erstellen dir ein Konzept!
Riester
Bei einer Riester-Altersvorsorge bekommst du Zuzahlungen vom Staat, für dich und deine Kinder, oder eine Steuerersparnis auf die Eingezahlten Beiträge. Was du bekommst, Zulage oder Steuerersparnis, hängt davon ab, welches Einkommen du hast. Allerdings beides, sowohl Zuzahlung, als auch die Steuerersparnis sehr attraktiv sind. Die Einzahlung für Riester ist in der Höhe begrenzt und sollte mit einem Fachmann/-frau besprochen werden, welche Höhe am meisten Sinn macht.
Für selbstständige Gründer ist die Riesterrente nicht geeignet, denn die Selbständigen sind nicht förderfähig. Wenn du also Selbstständig bist und einen Riester bereits hast, kannst du diesen Beitragsfrei stellen.
Hast du allerdings eine Kapitalgesellschaft gegründet und zahlst dir selbst ein Gehalt, dann kannst du auch den Riester besparen.
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente wird auch oft Rürup Rente genannt. Diese ist für Selbstständige, als Ersatz für die Riester-Rente konstruiert worden, da Selbstständige bei Riester nicht förderfähig sind. Aber auch Angestellte (z.B. Gesellschafter) mit hohen Einkommen profitieren von der Basisrente.
Die Förderung erfolgt hier über die Steuererklärung. Die Beiträge für die Basisrente werden hier direkt von den Einkünften abgezogen, die Höchstbeträge sind auch sehr hoch bemessen, so dass insgesamt eine sehr hohe Förderung bei hohem Einkommen erzielt wird.
Basisrente eignet sich auch wunderbar für die Kombination der Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeit. Zwar wird von Verbraucherschützern die Kombination nicht empfohlen, allerdings schaut die Situation bei den Selbstständigen ganz anders aus. Hier ist es sogar sehr angeraten die BU mit der Altersvorsorge zu koppeln (BUZ).
Dadurch entstehen zwei Vorteile für den Gründer. Es ist als erstes in dieser Variante sowohl der AV Anteil, als auch der BU Anteil gefördert. Eine selbständige Berufsunfähigkeit wird nämlich vom Staat nicht gefördert, nur in der Kombination. Weiterhin werden bei einer Berufsunfähigkeit des Gründers die Sparbeiträge für die Altersvorsorge übernommen und weiter eingezahlt. Was zu einem Rund-um-Schutz führt.
Private Altersvorsorge (AV)
Private Altersvorsorge ist für alles nutzbar, sehr flexibel bei Ein- und Auszahlung. Die Einzahlungen für die private AV werde zwar über die Steuererklärung gefördert. Man kann die eingezahlten Beiträge vom Einkommen abziehen, dies ist aber nur begrenz möglich und werden oft durch gesetzliche Sozialversicherungen ausgeschöpft. Somit gilt die private AV als nicht Gefördert.
Bei der Auszahlung ist die private AV super flexibel, und bei der Auszahlung werden nur die Überschüsse besteuert.
Fazit
Sich um die Altersvorsorge zu kümmern ist wichtig, keiner möchte nach vielen Jahren der harten Arbeit am Existenzminimum leben. Die Angestellten zahlen die gesetzliche Rentenversicherung und haben zumindest einen „Grundschutz“.
Aber auch diese müssen sich neben der GRV für das Alter vorsorgen.
Für viele Selbständigen gibt es nur die Möglichkeit der eigenen Vorsorge, ohne dass der Staat hier interveniert. Hat der Gründer versäumt sich rechtzeitig um diese Thema zu kümmern, bleibt nur noch das Sozialamt.
Deswegen: direkt ab der Gründung die Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit klären!
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für dein Unternehmen
Der Gründer ist das Unternehmen und das Unternehmen ist der Gründer, bei sind von einander anhängig. Deswegen übernehmen wir auch die Beratung der Finanzthemen des Gründers selbst. Du willst für dich und dein Unternehmen eine sichere Finanz- und Liquiditätsplanung? Dann vereinbare mit uns einen Termin!
Die Finanzthemen klärst du bei uns kostenlos.