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Einkommensteuer

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer in Deutschland. Es ist eine Steuer auf das Einkommen und zählt zu den direkten Steuerarten. Alle natürlichen Personen müssen somit ihre Einkünfte besteuern.

Es gibt viele Sachverhalte und Informationen zu Einkommensteuer. Diese Beitrag befasst sich ausschließlich mit den Zusammenhängen für die Gründer und Unternehmer. Auf viele allgemeine Erklärungen wird hier verzichtet.

Es gibt nach EStG 7 Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer - Steuererklärung

Die Steuererklärung für die Einkommensteuer wird jedes Jahr fällig und ist nur über ELSTER möglich. Papieranträge werden seit 2021 vom Finanzamt nicht mehr angenommen. Auch Anhänge werden nicht in Papierform übermittelt, dies erfolgt ebenfalls digital über ELSTER.

Für die Einkommensteuer gilt der so genannte progressive Steuersatz. Kurz erklärt bedeutet es:

  • kleines Einkommen -> kleiner Steuersatz
  • Großes Einkommen -> großer Steuersatz, Spitzensteuersatz ist bei 45% (Grenzsteuersatz)

 

Grenzsteuersatz bedeutet, dass mit jedem dazu verdienten Euro, der Steuersatz für diesen Euro ansteigt. Daher ist der tatsächliche Steuersatz niedriger, als der Grenzsteuersatz und das bei jedem Einkommen (und auch jedes Jahr) unterschiedlich.

Einkommensteuer - Berechnung

Hier findest du den Rechner vom Bundesministerium für Finanzen. Dieser ist immer aktuell und du kannst dich auf die Infos dort verlassen.

Einkommensteuer für Gründer und Unternehmer

Für Gründer und Unternehmer sind für die Einkommensteuer (meist) nur vier Einkommensarten relevant:

  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb -> Anlage G
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit -> Anlage S
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit -> Anlage N
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen -> Anlage KAP

 

Bei der richtigen Zuordnung kann dir ein Steuerberater helfen. Solltest du keinen Steuerberater haben, helfen wir dir gerne weiter. 

Freie Berufe

Bei Freien Berufen handelt es sich grundsätzlich um Personengesellschaften. Bei Freien Berufen werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in die Berechnung der Einkommensteuer aufgenommen. Dazu wird als erstes die Einkommen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die selbstständige Arbeit angefertigt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Einkommensteuer in der Anlage S erklärt.

Der Unternehmer selbst bezieht seinen Vergütung in dieser Konstellation als Privatentnahme.

Gewerbe vs. Freier Beruf

Einordnung Freier Beruf und Gewerbe findest du hier:

Gewerbe: Personengesellschaften

Gewerbebetriebe als Personengesellschaften machen die Gewinnermittlung je nach Größe des Unternehmens mit EÜR oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Einkommensteuer in der Anlage S erklärt.

Gewerbesteuer

Bei Gewerbebetrieben wird auch eine Gewerbesteuer erhoben. Diese Gewerbesteuer wird in diesem Beitrag erklärt:

Gewerbe: Kapitalgesellschaften

In einer Kapitalgesellschaft gibt es einen Geschäftsführer und Gesellschafter. Gesellschafter sind die Inhaber des Unternehmens, die Geschäftsführer leiten das Unternehmen. Zwar ist es oft bei der Gründung und bei vielen (kleinen) Unternehmen ein und die selbe Person, für die Einkommensteuer werden diese getrennt betrachtet.

Rechtsformen

Unterscheidung nach Rechtsformen findest du hier:

Kapitalgesellschaften: Gesellschafter

Die meisten Gründer, auch wenn es eine Teamgründung ist, sind Gesellschafter ihres Unternehmens.  Die Gesellschafter sind somit die Inhaber dieses Unternehmens, sie besitzen das Unternehmen vollständig oder haben eine Beteiligung. Die Gesellschafter bekommen anteilige Gewinnbeteiligung.

Die Gewinnermittlung erfolgt über eine GuV. Die oder der Gesellschafter entscheiden dann ob und wie viel davon ausgezahlt wird. Der Gewinn kann auch thesauriert (einbehalten/eingespart) werden. Die Auszahlung des Gewinns wird nicht vollständig ausgezahlt, es wird pauschal 25% Kapitalertragsteuer und zusätzlich 5,5 % (von der Kapitalertragsteuer) Solidaritätsaufschlag plus die evtl. Kirchensteuer einbehalten. Das Unternehmen muss dann diese einbehaltene Steuer an das Finanzamt übermitteln.

Die Angabe der Gewinne erfolgt dann in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

Kapitalgesellschaften: Geschäftsführer

Neben den Gesellschaftern gibt es noch bei Kapitalgesellschaften den oder die Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist ein Angestellter des Unternehmens. Als Gründer bist du somit dein eigener Mitarbeiter. Du bekommst somit ein Gehalt, und bist somit deinen Mitarbeitern gleichgestellt.

Die Einkommensteuer wird hier direkt über die Lohnsteuer, über die Gehaltsabrechnung abgeführt und für die Steuererklärung am Ende des Jahres in der Anlage N also Einkünfte aus der nichtselbstständigen Arbeit veranlagt.

Fazit

Du siehst die Einkommensteuer für das Finanzamt ist die Verbindung zwischen deinem Unternehmen und dir. Es ist kein einfaches Thema, weshalb auch viele Gründer sich an einen Steuerberater wenden. Bei komplizierten Sachverhalten, oder wenn man zu wenig Kenntnisse zu diesem Thema hat, ist es auch empfehlenswert sich an einen Steuerberater zu wenden. Der Steuerberater kennt auch viele Steuersparpotentiale und kann dich super unterstützen. Das kostet aber auch einiges.

Bei einfachen Gründungen und besonders wenn du dich mit der Steuer auskennst, kannst du es auch selbst über ELSTER machen. Der Vorteil bei Elster, es wird das Vorjahr immer gespeichert. Somit sind die Nachfolgejahren einfacher die Steuererklärung zu machen.

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