Gewerbe vs. Freier Beruf
Vorab eine kleine Info, die sehr oft zu Missverständnissen führt. Als Freiberufler tätig zu sein und in einem freiem Beruf tätig zu sein,
sind zwei verschiedene Sachen. Freiberufler können zwar zu den freien Berufen gehören, sind es aber nicht per se.
Um deine Unternehmung anzumelden, ist es wichtig zu wissen, ob du zum Gewerbe zugeordnet wirst oder zum freiem Beruf, denn bereits bei der Anmeldung gibt es Unterschiede.
Freier Beruf Zuteilung:
Die Regelung zur freien Berufen findest du im §18 Einkommensteuergesetzt. So zählen den freien Berufen:
- Katalogberufe: z.B. Heilberufe; Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberater; naturwissenschaftliche und technische Berufe; informationsvermittelnde und lehrende Berufe.
- Analogberufe: ähnliche Berufe zu den Katalogberufen.
- Tätigkeitsberufe: z.B. wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten.
Für die Anmeldung benötigst due eine Nachweis über die nötige Qualifikation
Gewerbe: Zuteilung
Gewerbetreibender bist du, wenn du deine Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausübst. Dabei spielt es keine Rolle ob du deine Tätigkeit Hauptberuflich oder Nebenberuflich ausübst.
Im Gegensatz zu der freiberuflichen Tätigkeit benötigst du grundsätzlich keine Qualifikation. Es gibt zwar zulassungspflichtige Gewerbe, aber diese sind eher eine Seltenheit.
Wenn du neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, kann es passieren, dass du dich gesamt als Gewerbe anmelden musst.

Freier Beruf: Anmeldung
Bei den freien Berufen muss du nicht in das Gewerbeamt, denn hier ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Die Anmeldung machst direkt beim Finanzamt. Dazu benötigst du das Formular “Fragebogen für die steuerliche Erfassung”. Seit 2021 kannst du diese Anmeldung nur noch digital machen, also über ELSTER. Wenn du bereits einen Steuerberater hast, wird der Steuerberater dir diese Anmeldung machen, beachte aber, dass es ja nach Komplexität deiner Tätigkeit auch einiges an Geld kosten wird. Denn du muss dem Finanzamt auch plausibel erklären können, dass du in einem freiem Beruf tätig sein wirst.
Nach deiner Anmeldung beim Finanzamt, bekommst du eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-ID zugewiesen. Diese beiden Nummern sind für die Erstellung der Rechnungen zwingend notwendig.
Weitere Schritte sind hier nicht notwendig, die Anmeldung selbst ist also mit wenig Aufwand verbunden.
Rechtskonforme Rechnung
Wie eine rechtskonforme Rechnung erstellt wird, findest du hier:
Gewerbe: Anmeldung
Die Gewerbeanmeldung macht du bei deinem zuständigem Gewerbe. Oder Ordnungsamt. Eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 50€ (wenn zulassungspflichtiges Gewerbe, dann mehr) und ist zwingend erforderlich.
Je nach Rechtsform musst du dich auch ins Handelsregister eintragen lassen, dies ist der Fall wenn du als Kaufmann handelst bzw. bei Kapitalgesellschaften.
Nach der Gewerbeanmeldung musst du dich noch beim Finanzamt anmelden, das machst du über den “Fragebogen für die steuerliche Erfassung” oder über den Steuerberater. Beachte bitte, dass die Anmeldung nur über ELSTER erfolgen kann, seit 2021 akzeptiert das Finanzamt keine ausgedruckten Formulare.
Nach deiner Anmeldung beim Finanzamt, bekommst du eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-ID zugewiesen. Diese beiden Nummern sind für die Erstellung der Rechnungen zwingend notwendig.

Freier Beruf: Auswirkung
Welche Auswirkung hat die Anmeldung des freien Berufes? Die größte Unterscheidung zum Gewerbe ist, dass die freien Berufe keine Gewerbesteuerpflicht haben.
Für die freien Berufe gibt es keine Pflicht für die doppelte Buchhaltung und die Gewinnermittlung ist vereinfacht mit EÜR (Einnahme- Überschuss-Rechnung) möglich, unabhängig von vom Umsatz oder Gewinn.
Die freien Berufe sind allerdings teils Rentenversicherungspflichtig, manche Tätigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) mache in der zuständigen Kammerversorgung. Somit kommt eine Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern und/oder Berufsgenossenschaft auf dich zu.
Gewerbe: Auswirkung
Welche Auswirkung hat die Anmeldung des Gewerbes? Jedes Gewerbe ist Gewerbesteuerpflichtig. Die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist vereinfacht der Gewinn plus bzw. minus Hinzurechnungen und Freibetrag. Mit diesen besagten Freibeträgen wirst du erst ab einen hohen Gewinn besteuert.
Bei kleinen Personalgesellschaften darf man als Gewerbetreibender die einfach Buchführung machen und als Abschluss die EÜR.
Gewerbetreibende die als Kapitalgesellschaft agieren oder Personengesellschaften mit Kaufmannseigenschaft bzw. große Personengesellschaften unterliegen der doppelten Buchführung und der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies ist viel aufwändiger und unterliegt mehr Regularien als die einfache Buchführung und die EÜR.
Die Gewerbetreibende haben auch eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder in der Handwerkskammer (HWK) und sehr oft ist auch eine Anmeldung in der Berufsgenossenschaft erforderlich.
Für selbstständigen Gewerbetreibenden gibt es eine Rentenversicherungspflicht, dies kann man allerdings für die ersten zwei Jahre aussetzen.
Gewerbesteuer
Bei Gewerbebetrieben wird auch eine Gewerbesteuer erhoben. Diese Gewerbesteuer wird in diesem Beitrag erklärt:

Fazit
Du sieht die Zuordnung zu freien Beruf und Gewerbe hat viele Unterschiede. Das letzte Wort bei der Zuordnung hat immer das Finanzamt, die die meisten Auswirkungen sind bezogen auf die Steuer.