Gewerbesteuer
Alle Gewerbetreibende sind Gewerbesteuerpflichtig. Bei der Anmeldung gibt es keine Unterschiede, ob du dein Gewerbe als Hauptberuflich oder Nebenberuflich gründen willst. Somit spielt es keine Rolle, ob du ein kleines Gewerbe oder ein großes Gewerbe hast.
Für die Gewerbesteuer ist bei Einzelunternehmen der Unternehmer selbst Steuerpflichtig. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist das Unternehmen Steuerpflichtig.
Allgemeines
Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn, erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer ist unter anderem davon abhängig, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Wirtschaftsjahr macht.
Freibetrag
Der Freibetrag gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR, KG), nicht aber für Kapitalgesellschaften. Der Grund: Da Einzelunternehmen und Personengesellschaften beispielsweise den Unternehmerlohn nicht als Betriebsausgabe abziehen dürfen, wird ihnen als Ausgleich der Freibetrag gewährt. Komplett von der Gewerbesteuer befreit sind nur Freiberufler.
Gewerbe oder Freier Beruf?
Unterscheidung zwischen Gewerbe und Freier Beruf findest du hier:

Berechnung
Die Berechnung der Gewerbesteuer wird über den Jahresgewinn gemacht. Es werden verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen gemacht, so dass es einen Gewerbeertrag ergibt.
Bei allen Gewerbebetrieben, für die der Freibetrag gilt, wird vom Wert des Jahresgewinns der Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, wird mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit einem Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert und immer wieder neu angepasst wird. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und ist insbesondere in Großstädten meist wesentlich höher. München beispielsweise hat einen Hebesatz von 490 Prozent, das heißt der Gewerbesteuermessbetrag wird mit 4,9 multipliziert.
Die Gewerbesteuer wirkt sich Gewinnmindernd aus. D.h. du kannst es von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer abziehen.
Fazit
Auch wenn es allgemein kein Kleingewerbe gibt, so werden die kleinen Gewerbetreibenden durch den Freibetrag bessergestellt.