Was muss ich bei einer GmbH-Gründung beachten?
Die Rechtsform GmbH hat in Deutschland ein sehr hohes Ansehen und bei Gründungen sehr beliebt. Für Startups bietet die GmbH perfekte Voraussetzungen für Flexibilität, was die Gesellschafter und Investoren angeht. In diesem Beitrag wird die Gründung einer GmbH unter die Lupe genommen.
Voraussetzungen einer GmbH
Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (kurz GmbH) stellt für viele Start-Ups und Unternehmensgründer eine beliebte Gesellschaftsform für eine Selbstständigkeit dar. Rechtlich wird für diese Art der Kapitalgesellschaft Folgendes vorausgesetzt: Das Mindestkapital beträgt 25.000 €, von denen mindestens 50 % bei der Gründung gezahlt werden muss. Außerdem kann das Unternehmen nur mit dem Firmengeld haften und die Gründung ist nur mit einer Ein-Personen GmbH und diversen Gesellschaftern möglich. Andere Unternehmensformen wie die der UG (Mini-GmbH) oder der GbR können alternativ auch gewählt werden.
Erste Schritte
Die Gründung wird dann durch den sogenannten Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt und alle Gesellschafter stimmen diesem mit einer Unterschrift zu. Nach dem Nachweis über die Zahlung der Stammeinlage auf das Firmenkonto der GmbH meldet der Notar das Unternehmen im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes an. Diese Zeit zwischen Gesellschaftsvertrag und tatsächlicher Eintragung agiert das Unternehmen mit dem Namenszusatz in Gründung, also als GmbH i.G.
Kosten der Gründung
Jedoch entstehen nicht nur durch besagten Vertrag inklusive der Notarkosten (die alleine schon ab zirka 800 €) schnell Ausgaben, die im drei- oder vierstelligen Segment liegen. Die Beteiligung eines externen Geldgebers, die Ausgaben an das Amtsgericht in einer Höhe von etwa 150 € sowie das Aufstellen einer Eröffnungsbilanz durch den künftigen Steuerberater schlagen ebenso zu Rate. Natürlich werden die Gesamtkosten stets durch verschiedene Faktoren wie Firmengröße, -struktur oder etwaige Vorarbeiten durch Buchhaltungsprogramme beeinflusst. Laufende Kosten, wie der Mitgliedsbeitrag der IHK oder der HWK entstehen ebenso direkt nach der Gründung.

Anmeldung der GmbH
Das Finanzamt meldet sich nach der Eintragung ins Handelsregister und teilt die Steuernummer mit, sofern folgende Dokumente eingereicht werden konnten: Eröffnungsbilanz, Geschäftsführerverträge, Auszug aus dem Handelsregister, Schätzungen des Gewinns in aktuellem und folgendem Jahr, Mietverträge, Beginn der Geschäftstätigkeit sowie der Gesellschaftsvertrag. Die steuerliche Erfassung dient dem Finanzamt aber auch dem Gründer, da er ohne entsprechende Nummer keine Rechnungen ausstellen darf. Nebenbei muss die GmbH auch beim Gewerbeamt, der Bundesagentur für Arbeit sowie bei der Berufsgenossenschaft vorgestellt werden.
Warum also warten?
Du brauchst Unterstützung, um deinen Weg zu finden? Nehme jetzt Kontakt mit uns auf, lass uns über die vielen Möglichkeiten sprechen und das finden, was zu dir am besten passt. Die Preise unterscheiden sich bei einer GmbH, je nach Komplexität, teilweise sehr stark. Hier aber eine kleine Übersicht, inklusive MwSt. Unterstützung bei Gründung und Notarkosten mit dem Handelsregistereintrag:
- ca. 1.000 Euro: ein Gesellschafter
- ca. 1.500 Euro: 2 bis 3 Gesellschafter, kein individueller Gesellschaftervertrag ab
- 2.000 Euro: mehr als 3 Gesellschafter, individueller Gesellschaftervertrag
- Gerne kannst du auch eine individuelle Anfrage zur Gründung stellen.
Der Gesellschaftsvertrag
Der schon angesprochene Gesellschaftsvertrag dient als Herzstück der GmbH-Gründung. Er gibt Aufschluss über die festen Firmendaten (Name, Adresse, Tätigkeit, Höhe des Grundkapitals) sowie über die Firmenstruktur (Geschäftsanteile, Gesellschafter). Darüber hinaus wird auch oft die Geschäftsführung benannt. Falls die GmbH nur bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer besitzt, kann das Musterprotokoll des Gesetzgebers herangezogen werden, allerdings nur, wenn keine abweichenden Bestimmungen formuliert werden sollen. Ebenso wichtig bei der Gründung einer GmbH ist das Aufsetzen einer Geschäftsordnung sowie die Geschäftsführerverträge. Die Gesellschafterliste muss zudem auch einige relevante Daten aufweisen: der vollständige Name, der Wohnort und das Geburtsdatum der Gesellschafter sowie deren Nennbeiträge mitsamt ihren Geschäftsanteilen.
Sonstiges zur GmbH-Gründung
Die Buchführung einer GmbH gestaltet sich äußerst durch die doppelte Bilanzierung komplex, verglichen mit anderen Gesellschaftstypen. Außerdem sollte bedacht werden, dass die GmbH als Kapitalgesellschaft einer Veröffentlichungspflicht der Jahresbilanz unterliegt. Diese erfolgt im Bundesanzeiger. Etwaige Veränderungen des Kapitals, der Kapitalgeber oder des Geschäftszweckes müssen unverzüglich dem Handelsregister mitgeteilt werden. Eine Gesellschafterversammlung muss ebenfalls abgehalten werden, auf die nach einigen Monaten dann der schriftliche Jahresabschluss folgen muss.