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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Bei (fast) jedem Kauf oder Verkauf wird in Deutschland eine Steuer erhoben, die Umsatzsteuer oder oft Mehrwertsteuer genannt.

Allgemeiner Satz ist 19%, ermäßigter Satz beträgt 7%, meist handelt es sich beim ermäßigtem Satz um Lebensmittel.

 

Die Umsatzsteuer richtet sich an den Endverbraucher und ist eine sogenannte Konsum- oder Verbrauchsteuer, die Abführung der Steuer erfolgt über das zu verkaufende Unternehmen. Jedes Unternehmen, die Kleinunternehmerregelung ausgenommen, ist dazu verpflichtet dem Käufer diese Steuer in Rechnung zu stellen.

Einige Berufsgruppen sind von dieser Regelung komplett ausgeklammert, das sind z.B. Ärzte, Physiotherapeuten oder Versicherungsmakler.

 

Über die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der Betrag errechnet und an das Finanzamt abgeführt.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss du immer zum 10. des Folgemonats einreichen. Die Monatliche Anmeldung ist grundsätzlich für alle Neugründungen, dies wurde allerding von 2021 bis 2026 ausgesetzt. Bei einem Steueraufkommen unter 7.500€ im Gründungsjahr wird zur Entlastung der Gründer die Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise gemacht. Besonders bei den quartalsweisen Voranmeldungen, muss du darauf achten, dass du eine ausreichende Liquidität verfügst, um die Vorsteuer abzuführen. Wichtiges Tipp an dieser Stelle: nehme diesen Sachverhalt ernst!

Wenn du die fällige Umsatzsteuer zum fälligem Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig überweist, kann es als Steuerhinterziehung vom Finanzamt gewertet werden.

Workshop: Perfekter Start(up)

Im Workshop Perfekter Start(up) wird neben Umsatzsteuer auch alle weiteren Steuerarten, die für die Gründer relevant sind, erklärt. Was noch wichtiger ist, es wird auch der richtige Umgang mit der jeweiligen Steuerart erklärt.

Vorsteuer: Eigene Umsatzsteuer abziehen

Was ist die Vorsteuer? Wurde dir die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so kannst du diese von den Zahlungen der Umsatzsteuer an das Finanzamt abziehen. Das ist auch die benannte Vorster. Dieser Abzug wirkt sich somit positiv auf deine Zahllast an das Finanzamt aus.

Besonders in der Gründung hat es einen schönen Effekt. Denn in den ersten Jahren werden meist hohe Investitionen getätigt, diese Vorsteuer wird dir eine bessere Liquidität bescheren.

Rechtskonforme Rechnungen

Damit du die Vorsteuer abziehen kannst, müssen deine Rechnungen den Rechtsnormen entsprechen. Wie es geht, kannst du hier nachlesen:

Kleinunternehmerregelung

Von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG kannst du gebrauch machen, wenn du einen Umsatz im laufendem Kalenderjahr voraussichtlich 50.000€ übersteigst und im Vorjahr 22.000€ überstiegen hast. Dazu musst du beim Finanzamt einen Antrag stellen.

Wenn du von dieser Regelung gebrauch machst, dann darfst du dementsprechend auch keine Umsatzsteuer in deiner Rechnung ausweisen und du kannst keine Vorsteuer geltend machen. Bei hohen Investitionen ist diese Regelung deswegen nicht zu empfehlen.

Vorteile: Geringerer Arbeitsaufwand zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Empfehlenswert für Gründern, Dienstleistungen für Privatpersonen anbieten. Somit wird auch der Preis für den Kunden selbst günstiger.

Nachteile: Bei Investitionen können die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden. Somit bleibt du auf der Vorsteuer sitzen.

Vorteil

Geringerer Arbeitsaufwand zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Empfehlenswert für Gründern, Dienstleistungen für Privatpersonen anbieten. Somit wird auch der Preis für den Kunden selbst günstiger.

Nachteil

Bei Investitionen können die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden. Somit bleibt du auf der Vorsteuer sitzen.

Fristverlängerung

Auf Antrag kannst du die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat verschieben. Dies ist aber mit Umsatzsteuervorauszahlung, die du dann tätigen musst, verbunden. Dies verschafft dir zwar etwas mehr Luft bei der Erstellung, bei Erstattungen bekommst du allerding auch dein Geld ein Monat später.

Fazit

Umsatzsteuer ist ein sehr unbeliebtes Pflicht-Thema. Deshalb vertrauen viele Unternehmer dieses Thema dem Steuerberater an. Doch wenn du dich an die Fristen hältst und alles ordentlich mit einem Buchführungsprogramm macht, wird es auch klappen.

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